Die Schüler bringen unterschiedliche Fähigkeiten und Voraussetzungen in den Schulalltag mit. Diese Vielfalt nehmen wir als besondere Herausforderung an. Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern an der Overbergschule unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu ermöglichen, Fähigkeiten und Kenntnisse zur Entwicklung persönlicher und fachlicher Kompetenzen zu erwerben und ein Verantwortungsgefühl für das eigene Lernen zu entwickeln. Diese Kompetenzen werden hauptsächlich im Klassenverband durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung, aber auch in speziellen Förder- und Fordergruppen vermittelt. Dabei wird auf eine Lernatmosphäre der gegenseitigen Anerkennung und Rücksichtnahme besonders Wert gelegt.
Im Rahmen des inklusiven Unterrichts haben wir uns auf den Weg gemacht, erste Bausteine für das Gemeinsame Lernen in unser Förder- und Forderkonzept aufzunehmen.
Um jedes Kind nach seinen Möglichkeiten fachbezogen fördern und fordern zu können, werden als Grundlage zur gezielten Förderplanung an der Overbergschule verschiedene Diagnoseverfahren angewendet. Teilweise sind diese verbindlich für alle Kinder, teilweise werden sie jedoch auch nach Bedarf bzw. bei besonderen Auffälligkeiten in Einzelfällen eingesetzt.
Bei auffälligen Beobachtungen und Ergebnissen der Förderdiagnostik bezogen auf die persönlichen Entwicklungsbereiche wird zusammen mit der Förderschullehrerin ein Förderplan erstellt.
Wenn bei der fachbezogenen Diagnostik Auffälligkeiten festgestellt werden, werden Lern- und Förderempfehlungen geschrieben, die sowohl die fachlichen Auffälligkeiten, bezogen auf die einzelnen Kompetenzerwartungen der Lehrpläne, näher beschreiben als auch Maßnahmen aufzeigen, die für die Schule und für das Elternhaus zur Förderung des entsprechenden Kindes dienen sollen.
Sowohl der entwicklungsbezogene Förderplan als auch die fachbezogenen Förderempfehlungen werden den Erziehungsberechtigten in ausführlichen Gesprächen dargestellt und gemeinsam weitere Fördermöglichkeiten entwickelt und besprochen.
Bei besonderem Bedarf werden Fördergruppen eingerichtet, die sowohl klassenübergreifend als auch jahrgangsübergreifend stattfinden.
In Ausnahmefällen, die häufig mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einhergehen, wird in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern (Schulsozialarbeiterin, Jugendamt, „Innosozial“, Fachärzte, ...) ein Integrationshelfer beantragt. Im Fall der Bewilligung des Antrages wird der Integrationshelfer von der Förderschullehrerin und der jeweiligen Klassenlehrerin in den Unterstützungsbedarf des zu betreuenden Schülers und den damit zusammenhängenden Aufgaben eingewiesen.